Patientenverfügung & Vollmachten

  • Was möchte ich auf keinen Fall am Ende meines Lebens?
  • Wo möchten Sie am Ende des Lebens versorgt werden?
  • Wer soll Sie dann begleiten und pflegen?
  • Wer darf Entscheidungen treffen, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind?

Das sind Fragen die Sie sich so oder ähnlich vermutlich auch schon gestellt haben.

Man sollte rechtzeitig Vorsorge treffen – damit im Fall der Fälle auch am Lebensende Ihre Wünsche und Vorstellungen respektiert werden.

Eine Patientenverfügung tritt immer dann in Kraft, wenn ein Patient nicht mehr selbst in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen und seinen Willen zu äußern. Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, Ihren Willen zu vertreten, wenn Sie es selbst nicht mehr können.

Eine Patientenverfügung zu verfassen ist oftmals auf Grund der Erkenntnis der eigenen Endlichkeit nicht immer einfach. Wir helfen mit persönlicher Beratung.

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